Die Sächsische Staatsregierung hat die Schul- und Kita-Coronaverordnung in der ab 3. April 2022 (→ SchulKitaCoVO ) geltenden Fassung beschlossen:
Ab 04.04.2022 entfällt aufgrund der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes die Maskenpflicht vollständig.
Die Verpflichtung zu zweimaligen Tests in den Schulen wird noch bis zum Beginn der Osterferien fortgeführt. Danach soll die anlasslose Testung entfallen.
Beachten Sie darüber hinaus die neuen Verfahrensweisen der Gesundheitsämter bei der Absonderung von positiv getesteten und engen Kontaktpersonen (siehe unten).
Mit Ablauf des 17. April 2022 tritt die Verordnung SchulKitaCoVO außer Kraft. Der Hygieneplan und der Leitfaden zur Absonderung (siehe unten) gelten weiterhin. Beachten Sie auch bitte den Leitfaden zur Kontakpersonennachverfolgung. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass damit keine Kontaktpersonen mehr abzusondern sind, so dass die Absonderung von Geschwisterkindern entfällt.